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PLZ / Ort: 1210 / Wien
Adresse: Feistritzgasse 39
Immobilienart: Einfamilienhaus ohne Eigengrund
Kaufpreis in €: 153.750,00
Miete in €: -
m²: 100.00
Zimmer: 4
Energieausweis: HWB: 105,20 kWh/m².a

Hier gelangt ein BAURECHT zum Verkauf!!!

Das bedeutet, dass nur die Gebäude verkauft werden, nicht der Grund und Boden!

Der Grundeigentümer ist und bleibt die Gemeinde Wien. Für die Nutzung des Grundes muss man daher noch zusätzlich zum Kaufpreis einen jährlichen Baurechtszins bezahlen, derzeit beträgt er € 1.432,87.

Bei diesem Kauf hat man den Vorteil, ein Haus zu erwerben und darin zu wohnen, ohne auch den Grund, welcher oftmals sehr teuer ist, nicht auch noch kaufen zu müssen. Dadurch wird der Kauf erschwinglicher.

Der Nachteil besteht darin, dass dieser Erwerb zeitlich begrenzt ist, ein Baurecht wird vom Grundeigentümer nur für eine gewisse Zeitspanne vergeben.

Nach dem noch verbleibenden Nutzungsrecht- also Baurecht-hier handelt es sich noch um ca. 30 Jahre- fällt das Gebäude an die Stadt Wien zurück. Diese hat dann nach dem Baurechtsvertrag eine Abschlagszahlung an den Hauseigentümer zu entrichten.

Somit handelt es sich hier nicht um eine Wertanlage, die man dann an Kinder weitervererben kann, sondern um einen Kauf, der für sich, für die Gegenwart und nicht für weitere Generationen getätigt wird.

Beschreibung der Gebäude:

Wohnhaus: Erstes Baujahr 1935, Zubauten 1997

Ein Haus, welches durch Zubauten erweitert wurde, bestehend aus:

Eingangsbereich, Bad, Zimmer, Küche, Schlafzimmer, Veranda und Gang.

Über eine sehr schmale und steile Treppe gelangt man zum Mansardenausbau.

Hier sind 2 sehr kleine Zimmerchen gebaut worden.

Weiters gibt es eine kleine Teilunterkellerung.


Es befindet sich eine Garage auf dem Grundstück.

Im hinteren Teil des Gartens befinden sich noch eine zweite Garage welche als Geräteschuppen genützt wird und ein Nebengebäude mit überdachtem Sitzplatz einer Terrasse.


Auch ein kleines Pool befindet sich auf der Liegenschaft.

Die Fotos stammen noch vor der Entrümpelung, die Liegenschaft wurde inzwischen geräumt.


Sonstiges

Das Objekt wird aus einer Verlassenschaft verkauft, Auftraggeber ist über Gerichtsbeschluss der Verlassenschaftskurator.

Das Baurecht muss daher im Bieterverfahren verkauft werden.

Bei dem angegebenen Kaufpreis handelt es sich um einen Mindestverkaufpreis, unter dem Betrag kann kein Verkauf erfolgen. Das Objekt hat laut Auftrag bestens verkauft zu werden.
Kaufanbote müssen in vollen Tausend-Euro-Beträgen abgegeben werden.

Die abgegebenen Kaufanbote haben sich vom bisher höchsten vorliegenden Anbot jeweils um mindestens 3%-auf den nächsten Tausender gerundet zu unterscheiden.


Die Abgabe eines verbindlichen und unwiderruflichen Kaufanbots hat unter Vorlage eines Barmittelnachweises oder einer Finanzierungszusage sowie eines gültigen Personaldokuments zu erfolgen. Der Kaufpreis oder die Finanzierungsunterlagen eines österreichischen Bankinstitus haben vor Vertragsunterzeichnung auf dem Konto des Vertragserrichters erlegt zu werden.

Die Vertragserrichtung durch Notariat Mag. Klaus Baumgartner, 1030 Wien, ist Verkaufsbedingung.

Der Kaufvertrag wird aufschiebend bedingt abgeschossen, die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vorliegen des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto des Notars und Bezahlung der Nebenspesen, sowie Vorliegen der abhandlungsbehördlichen Genehmigung. Vordem ist keine Übergabe möglich!


Einmalige Kosten:

Kaufpreis Baurecht: 153.750.- im Bieterverfahren

Maklergebühr: 3% vom tatsächlichen Kaufpreis plus 20% Ust


Nebenkosten:

Grunderwerbssteuer:3 ,5% vom tatsächlichen Kaufpreis

Eintragungsgebühr ins Grundbuch: 1,1% des tatsächlichen Kaufpreises

Vertragserrichtungskosten nach Absprache mit dem Vertragserrichter

Gerne besichtige ich mit Ihnen diese interessante Liegenschaft.


Wir führen ausschließlich individuelle Einzelbesichtigungen durch.

Angela Lessky
0676 56 17 167

In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte - Richtlinie - Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich, Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon und E-Mail) zu vereinbaren, dies gilt aber auch für die Herausgabe relevanter Informationen über das Objekt.