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Traumlage, ruhig gelegenes Wohnhaus, während der Sanierung steckengeblieben

In den 1970 er Jahren wurde ein Neubau eines Wohnhauses mit einem Bürozimmer, samt Schwimmhalle und Garage im Bauamt eingereicht, aus 1981 stammt die Benützungsbewilligung.

Der Grund weist eine starke Hanglage auf, vom Haus ist ein phantastischer Ausblick ins Grünland gegeben.

Eine weitere Garage befindet sich am anderen Ende des Grundstückes. Am niedrigsten Punkt des Geländes.

Nach einem Eigentümerwechsel wurde ins Bauamt eine Anzeige gesendet, für den Tausch der Heizung von Öl auf Gas, mittels Brennwertkessel, ein nun mit Radiatoren und Fußbodenheizung beheiztes Haus sollte entstehen.

Eine Solaranlage sollte errichtet werden und ein Kombipufferspeicher eingebaut.

Wohnnutzfläche Erdgeschoss: 157,30 m²

Wohnnutzfläche Souterrain: 165,98 m²

Gesamt: 323,28 m² Nutzfläche

Garage im Hausverband; 36,83m²

Schwimmbad mit allen Nebenräumen: 113,22, m²

Terrasse: 36,53m²

Balkon: 20,49 m²

Tatsächlich wurde der Öltank entfernt, stellt sich das Haus jedoch als unvollendete Baustelle dar, ein Objekt bei welchem ein Fenster fehlt, das Dach und viele andere Gewerke nicht fertiggestellt sind oder unsachgemäß verbaut bzw. minderwertiges  Material zum Einsatz kam.

Die Schwimmhalle hat den geringsten Schaden genommen, eine Glastürfront führt auf die Terrasse mit herrlichem Weitblick.

Der laut Gutachten kalkulierte Wert für die Fertigstellung liegt bei rund

€ 645.000.-

Obgleich der Verkehrswert der Liegenschaft im derzeitigen Zustand mit

€ 1.146.000.- berechnet wurde, gelangt das Objekt nun mit einem Kaufpreis in Höhe von  € 573.000.-  im Bieterverfahren auf den Markt.

Ein geringstes Kaufanbot ist in Höhe von € 573.000.- abzugeben.

Die Provision beträgt 3% des tatsächlichen Kaufpreises plus 20 % Ust.

Für Anfragen füllen Sie bitte das Anfrageformular aus, auch mit Telefonnummer und   Ihrer Adressangabe, ich melde mich umgehend, wenn ich von den Auswärtsterminen ins Büro  zurückkomme.

 Wir führen ausschließlich Einzelbesichtigungen durch.

In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte – Richtlinie – Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich, Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon und E-Mail) zu vereinbaren, dies gilt aber auch für die Herausgabe relevanter Informationen über das Objekt.